Es stehen folgende Möglichkeiten der Honorarvereinbarung zur Verfügung:
Stundenhonorar
Beim Stundenhonorar wird ein Stundensatz vereinbart, in welchem sämtliche Backofficeleistungen enthalten sind. Um eine möglichst korrekte und transparente Erfassung des Honorars zu gewährleisten, wird jede Leistung – für den Mandanten überprüfbar – gesondert erfasst.
Tarifmäßiges Honorar
Es steht Ihnen auch die Möglichkeit zur Verfügung, daß sämtliche Einzelleistungen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz abgerechnet werden. Die Höhe des Honorars ist bei dieser Art der Berechnung von der Höhe des Streitwertes abhängig.
Pauschalhonorar mit Erfolgszuschlag
Es besteht auch die Möglichkeit, für das gesamte Einschreiten ein Pauschalhonorar mit allfälligem Erfolgszuschlag zu vereinbaren.
Weiterführende Informationen finden Sie zB auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer.